Institut für klinische Epidemologie der Tirol Kliniken GmbH

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Hörscreening Tirol

Evaluierung des Neugeborenen-Hörscreening Projekts in Tirol

 

Einleitung

Angeborene bzw. perinatal erworbene Hörstörungen können zu Schwierigkeiten in der emotionalen, sozialen und sprachlichen Entwicklung des Kindes führen. Durch ein frühzeitiges Erkennen der Hörstörung und rasche Einleitung der Therapie können Entwicklungsverzögerungen weitgehend vermieden werden.

Im Jahr 2002 wurde deshalb das Projekt „Qualitätssicherung des Hörscreenings bei Neugeborenen“ als Qualitätsförderungsprogramm des Tiroler Krankenanstalten-finanzierungsfonds gestartet, mit dem Ziel, in Tirol ein flächendeckendes, interdisziplinäres Neugeborenen-Hörscreening einzuführen. Bei der Planung und Einführung war die Evaluierung und Qualitätssicherung des Projekts ein wesentlicher Bestandteil.

Da das Geburtenregister Tirol seit dem Jahr 2000 alle stationären Geburten Tirols auswertet, wurde das Geburtenregister als Evaluierungsstelle für dieses Projekt ausgewählt. Im Folgenden sollen der Ablauf des Programms und die Ergebnisse kurz dargestellt werden.

 

Ziel und Umsetzung des Projekts

Ziel des Projekts war es, ein qualitativ hochwertiges Neugeborenen-Hörscreening in Tirol einzuführen. Als Qualitätsmerkmale wurden folgende Ziele festgelegt:

 
  • mindestens 95% aller Neugeborenen sollen am Screening teilnehmen,
  • die Rate der im Screening auffälligen Kinder soll unter 4% liegen (möglichst wenig falsch auffällige Ergebnisse),
  • mindestens 95% aller im Hörscreening auffälligen Kinder sollen abgeklärt werden.
 

Folgende Vorgehensweise wurde für die Dokumentation gewählt: In jedem Kreißsaal Tirols (neun Abteilungen) wurde die geburtshilfliche Dokumentationssoftware erweitert, um für jedes Kind das Ergebnis des Hörscreenings dokumentieren zu können. Dieses Ergebnis wird elektronisch an das Geburtenregister übermittelt.

Bei einem auffälligen Screening-Ergebnis wird ein Faxformular ausgedruckt, welches die Mutter bei der Stelle, die die weitere Abklärung durchführt, vorlegen soll. Damit kann das Ergebnis der Abklärung an das Geburtenregister gefaxt werden. Alle Meldungen erfolgen anonym, die Daten für ein Kind können über eine anonyme Nummer zusammengeführt werden.

Im Geburtenregister werden seit 2005 alle Informationen zentral gesammelt und ausgewertet. Folgende Überprüfungslisten werden zur Vervollständigung der Daten an die zuständigen Stellen übermittelt:

  • Neugeborene, bei denen das Hörscreening nicht durchgeführt/ nicht dokumentiert wurde
  • Neugeborene mit auffälligem Ergebnis im Hörscreening ohne dokumentierte Abklärung
Die Hausgeburten Tirols (ca. 50 pro Jahr) wurden bis jetzt nicht in das Hörscreening-Programm inkludiert.
 
 
Abbildung: Schema Neugeborenen-Hörscreening Tirol
 
 
 
 
 
Kontaktperson:
Marina Riedmann, Lic. Math.
e-mail: Marina Riedmann
Tel: +43(0)50504-22317

Anichstr. 35
A-6020 Innsbruck