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Willkommen auf den Webseiten des Geburtenregisters Österreich.
Ziele, Aufgaben und Methoden
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Ziele
Ziel ist es, einen qualitätsvollen Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Tiroler sowie der österreichischen Bevölkerung zu leisten, um die Versorgungsqualität zu erhöhen und die perinatale Mortalität und Morbidität zu senken. Das GRÖ stellt den Entscheidungs- und Leistungsträgern relevante und aussagekräftige Informationen über geburtshilfliche Ereignisse in österreichischen Krankenanstalten in anonymisierter und aggregierter Form auf Basis valider Zahlen zur Verfügung. Aus ihnen lassen sich Handlungsbedarfe, Qualitätssicherungsmaßnahmen bzw. Qualitätsverbesserungsprogramme ableiten bzw. evaluieren.
Aufgaben
Das GRÖ hat die Aufgaben
*Strukturierte Qualitätsverbesserung:
Bei der strukturierten Qualitätsverbesserung handelt es sich um ein modernes und bewährtes Instrument zur Qualitätssicherung, das die jeweiligen Abteilungen bei der Einschätzung der Situation und gegebenenfalls im Erkennen von Verbesserungspotentialen unterstützt. In der strukturierten Qualitätsverbesserung wird festgestellt, welche Abteilungen bei mindestens zwei Qualitätsindikatoren Auffälligkeiten aufweisen. Die Qualitätsindikatoren werden vom Fachbeirat festgelegt und von ihm aktualisiert. Auffällige Abteilungen werden vom GRÖ um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Diese wird vom GRÖ anonymisiert dem Qualitätsgremium übermittelt, von diesem beurteilt und kommentiert und an das GRÖ retourniert. Das GRÖ leitet die Empfehlungen an die betreffenden Abteilungen weiter. Bedeutsam ist, dass das GRÖ als Drehscheibe der Kommunikation fungiert und alle Einzelergebnisse, Stellungnahmen und betroffenen Abteilungen nur dem GRÖ bekannt sind. Dies erzeugt ein Klima des Vertrauens, was sich positiv in Form von hoher Datenvollzähligkeit und -vollständigkeit sowie hoher Datenqualität auswirkt.
Ablaufschema der strukturierten Qualitätsverbesserung:
Methoden
Die geburtshilflichen Abteilungen Österreichs dokumentieren regelmäßig die wichtigsten geburtshilflichen Daten, auf deren Sammlung sich der Fachbeirat geeinigt hat. Die Daten werden im GRÖ einer Validitätsprüfung unterzogen, die Vollzähligkeit mit den Geburtenbüchern geprüft und die perinatale Mortalität mit den Daten der Statistik Austria abgeglichen. Die qualitätsgeprüften Daten werden statistisch verarbeitet und analysiert. Den Abteilungen werden Auswertungen übermittelt, welche einen Vergleich der eigenen Ergebnisse mit jenen aller anderen Abteilungen erlaubt, wobei der Datenschutz selbstverständlich strengstens gewahrt wird (Musterauswertung).
Das GRÖ ist aus dem Geburtenregister Tirol, welches im Jahr 1996 gegründet wurde, hervorgegangen. Im Jahr 2004 wurde in Rücksprache und in Abstimmung mit der OEGGG das Geburtenregister Österreich initiiert und in diesem Rahmen erfolgte die Umbenennung des Geburtenregisters Tirol in Geburtenregister Österreich. Die Qualitätsansprüche sind in der Geburtshilfe besonders hoch und dort erzielte Ergebnisse sind ein wichtiger Indikator für die Qualität der Gesundheitsversorgung eines ganzen Landes. Die Teilnahme am GRÖ ist freiwillig. Umso mehr freut es uns, dass in den Jahren 2010 bis 2020 alle Krankenanstalten mit geburtshilflichen Abteilungen in Österreich teilgenommen und sich der freiwilligen Qualitätskontrolle durch das GRÖ unterzogen haben und seit dem Jahr 2020 nur eine Krankenanstalt auf die Teilnahme am GRÖ verzichtet. Die Anzahl der teilnehmenden Abteilungen hat sich sonst nur durch Zusammenlegungen von Standorten reduziert.
Das GRÖ veröffentlicht regelmäßig Jahresberichte und untersucht wissenschaftliche Fragestellungen zu verschiedenen Themen. Die teilnehmenden Abteilungen werden mit regelmäßigen Abteilungsauswertungen, welche der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen, informiert. Sie dienen dem Qualitätsvergleich, siehe Musterbeispiel im Downloadbereich. Zudem erstellt das GRÖ auf Wunsch Spezialauswertungen für die teilnehmenden Abteilungen. Spezialauswertungen müssen mit Hilfe eines Antragsformulars beim GRÖ beantragt werden und bedürfen bei gegebener Durchführbarkeit der Genehmigung des Fachbeirats. Alle Publikationen sind in der Publikationsliste des Instituts angeführt.
Folgende Auswertungen und Berichte werden regelmäßig erstellt:
Wichtig:
Abteilungsspezifische Ergebnisse eines Krankenhauses werden nur der jeweiligen Abteilung des entsprechenden Krankenhauses zur Verfügung gestellt!
Die Interpretationen der Ergebnisse, Schlüsse daraus und eventuelle Maßnahmen obliegen ausschließlich der jeweiligen Abteilung
Jahresberichte
2022
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2022 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2022 (PDF-Datei)
2021
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2021 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2021 (PDF-Datei)
2020
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2020 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2020 (PDF-Datei)
2019
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2019 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2019 (PDF-Datei)
2018
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2018 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2018 (PDF-Datei)
2017
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2017 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2017 (PDF-Datei)
2016
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2016 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2016 (PDF-Datei)
2015
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2015 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2015 (PDF-Datei)
2014
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2014 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2014 (PDF-Datei)
2013
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2013 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2013 (PDF-Datei)
2012
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2012 (PDF-Datei)
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2012 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2012 (PDF-Datei)
2010-2011
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2010 (PDF-Datei)
GESPAG 2010/11 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2011 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2010 (PDF-Datei)
2008-2009
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2008/2009 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2009 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2008 (PDF-Datei)
GESPAG 2009 (PDF-Datei)
2006-2007
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2007 (PDF-Datei)
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2006 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2006/2007 (PDF-Datei)
2005
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2005 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2005 (PDF-Datei)
2004
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2004 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2004 (PDF-Datei)
2001-2003
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2003 (PDF-Datei)
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2002 (PDF-Datei)
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2001 (PDF-Datei)
bis 2000
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2000 (PDF-Datei)
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 1998/99 (PDF-Datei)
Das GRÖ ist Teil des IET. Der Leiter des GRÖ ist verantwortlich für den Aufbau, für den laufenden Betrieb und für die Weiterentwicklung des GRÖ, sowie für unterstützende Tätigkeiten in Bezug auf Auswertungen und Berichterstellung im GRÖ. Fachlich sind ihm für die medizinische Dokumentation Mitarbeiter zugeteilt.
Jede geburtshilfliche Abteilung eines österreichischen Krankenhauses, die Geburten selbständig betreut, kann am GRÖ teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Jede teilnehmende geburtshilfliche Abteilung verpflichtet sich, die im Datensatz beschriebenen Informationen für jede Geburt an das GRÖ zu melden.
Der Leiter des IET bzw. der Leiter des GRÖ wird von einem wissenschaftlichen Fachbeirat beraten. Der Fachbeirat des GRÖ ist unmittelbares Beratungs-, Entscheidungs- und Aufsichtsorgan des GRÖ. Seine ersten Mitglieder wurden am 16.11.2005 auf Beschluss des OEGGG aus verschiedenen Bereichen festgelegt.
Datenfluss
Die Erhebung der Daten in den einzelnen geburtshilflichen Abteilungen erfolgt mit Hilfe einer speziellen Software. Es werden Programme verschiedener Anbieter verwendet. Die Daten werden vierteljährlich vom GRÖ bei den geburtshilflichen Abteilungen eingeholt und in einen gemeinsamen Datensatz eingespielt. Nach Überprüfung der Daten im GRÖ werden die Daten statistisch ausgewertet und analysiert. Unter Wahrung des Datenschutzes werden die Ergebnisse den jeweiligen Entscheidungsträgern rückgemeldet sowie in der strukturierten Qualitätsverbesserung Maßnahmen empfohlen.
Qualitätsprüfung
Die Daten werden nach folgenden Kriterien überprüft:
Die Teilnahme am GRÖ ist freiwillig. Umso mehr freut es uns, dass in den Jahren 2010 bis 2020 alle Krankenanstalten mit geburtshilflichen Abteilungen in Österreich teilgenommen und sich der freiwilligen Qualitätskontrolle durch das GRÖ unterzogen haben und seit dem Jahr 2020 nur eine Krankenanstalt auf die Teilnahme am GRÖ verzichtet.
Geburtenregisterversammlung:
Versammlung aller teilnehmenden Abteilungen und Hebammen
Der wissenschaftliche Fachbeirat des GRÖ, der sich mindestens einmal im Jahr trifft, hat folgende Aufgaben:
Der wissenschaftliche Fachbeirat spricht nur Empfehlungen aus; die Entscheidung über die Durchführung von Änderungen wird durch jede teilnehmende Abteilung eigenständig getroffen.
Derzeit sind folgende Personen im wissenschaftlichen Fachbeirat vertreten (in alphabetischer Reihenfolge):
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Leiter/Leiterin, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter in gleicher Weise.
1. NAME
Fachbeirat Geburtenregister Österreich der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (OEGGG).
2. AUFGABEN UND ZWECK
3. MITTEL
Der Fachbeirat verfügt über keine eigenen Mittel. Finanzielle Aufwendungen wie z.B. Korrespondenzkosten werden vom GRÖ (aus den Beiträgen pro Geburt) getragen oder müssen vom Verursacher eingeworben werden. Die Korrespondenz erfolgt nach Möglichkeit per E-mail. Später ist daran gedacht, Mittel z.B. über eine Stiftung einzubringen.
4. ZUSAMMENSETZUNG
Aus folgenden Bereichen soll je ein Vertreter vom Vorstand der OEGGG nominiert sein:
Die Mitglieder des Fachbeirates wurden initial vom OEGGG-Vorstand ernannt. Mitglieder können ihre Mitgliedschaft im Fachbeirat zurücklegen. Bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Fachbeirat ist vom betreffenden Vertretungskreis ein neues Mitglied zu nominieren. Es ersetzt das bisherige Mitglied nach mehrheitlicher Zustimmung durch den Fachbeirat. Der Fachbeirat selbst kann mit Mehrheit dem OEGGG-Vorstand neue zusätzliche Mitglieder oder den Austausch von Mitgliedern vorschlagen.
Es besteht die Möglichkeit weitere nicht stimmberechtigte Personen einzuladen.
5. ORGANE
1. Vorsitzender
2. Stellvertreter des Vorsitzenden
3. Schriftführer
6. WAHL DES VORSITZENDEN, SEINES STELLVERTRETERS UND DES SCHRIFTFÜHRERS
Die Fachbeiräte wählen aus den Mitgliedern des Fachbeirats den Vorsitzenden, seine Stellvertretung und den Schriftführer durch einfache Stimmenmehrheit. Die Funktionsperiode dauert für jeden Funktionsträger 2 Jahre. Sie verlängert sich für jeden Funktionsträger automatisch um jeweils weitere 2 Jahre. Eine Neuwahl ist durchzuführen, wenn für die jeweilige Funktion von Fachbeiratsmitgliedern eine neuerliche Wahl begehrt wird oder der Funktionsträger seine Funktion zurücklegt.
Die Wahl kann digital - beispielsweise in einer Web-Konferenz oder per E-Mail-Voting mit persönlicher Webadresse (keine Funktionsadresse) - durchgeführt werden.
7. FACHBEIRATSSITZUNGEN
Der Fachbeirat trifft sich zumindest 1x im Jahr, v.a. im Rahmen der Jahrestagung der OEGGG. Die Beschlussfähigkeit besteht bei Anwesenheit (physisch oder digital) von mehr als der Hälfte der Mitglieder.
8. AUFGABEN DES FACHBEIRATES
9. VERTRETUNGEN
Fachbeiratsmitglieder können eine stimmberechtigte Vertretung zu den Treffen entsenden. Zum Nachweis muss ein vom vertretenen Fachbeiratsmitglied unterschriebenes Ermächtigungsschreiben vorgelegt werden (digital oder analog).
10. BEZIEHUNG ZU ANDEREN ARBEITSGEMEINSCHAFTEN UND GESELLSCHAFTEN
Die Beiziehung von Vertretern von anderen geburtshilflich-perinatologischen Arbeitsgemeinschaften und Gesellschaften ist anzustreben.
Auch Verbindungen zur deutschen Perinatalerhebung und nach Südtirol sollen auf- und ausgebaut werden.
11. AUFGABEN DES VORSITZENDEN
12. SPIELREGELN FÜR AUSWERTUNGEN UND PUBLIKATIONEN
Der wissenschaftliche Fachbeirat des Geburtenregisters Tirol, der sich mindestens einmal im Jahr trifft, hat folgende Aufgaben:
Der Fachbeirat spricht nur Empfehlungen aus; die Entscheidung über die Durchführung von Änderungen wird durch jede teilnehmende Abteilung eigenständig getroffen.
Derzeit sind folgende Personen im Fachbeirat vertreten (in alphabetischer Reihenfolge):
1. Mitglieder
Der Fachbeirat des Geburtenregisters Tirol setzt sich aus 10 Mitgliedern zusammen. Im Fachbeirat vertreten sind zwei Primarii der peripheren Krankenhäuser in Tirol, ein Vertreter der Frauenklinik Innsbruck, ein Vertreter der in Sanatorien mit einer geburtshilflichen Abteilung tätigen ärztlichen Geburtshelfer, eine Vertreterin des Hebammengremiums Tirol, eine Hebamme der Frauenklinik Innsbruck, ein Vertreter der Klinik für Neonatologie Innsbruck, ein Vertreter der Kinderabteilungen der peripheren Krankenhäuser in Tirol, ein Vertreter der Tiroler Landesregierung und der Leiter des Instituts für klinische Epidemiologie (IET) der tirol kliniken. Sofern der Leiter des Geburtenregisters nicht ident mit dem Leiter des IET ist, ist dieser automatisch kooptiertes Mitglied des Fachbeirats ohne Stimme.
Die Mitglieder des Fachbeirates werden für die Funktionsdauer von vier Jahren ernannt. Mitglieder können unter Angabe von Gründen Ihre Mitgliedschaft zurücklegen, in diesem Fall muss ein neues Mitglied von der jeweiligen Gruppe nominiert werden.
Der Fachbeirat wählt alle zwei Jahre einen Vorsitzenden aus dem Kreis der geburtshilflich tätigen Ärzte sowie einen Stellvertreter. Die Vorsitzperiode ist zwei Jahre, der Vorsitzende verbleibt dann noch ein weiteres Jahr im Beirat. Der Stellvertreter übernimmt dann den Vorsitz. Grundsätzlich ist eine Wiederwahl möglich.
2. Sitzungen
Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich, einberufen. Eine Entschädigung für die Sitzungsteilnahme gebührt nicht.
Der Fachbeirat ist bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Teilnehmer beschlussfähig.
Beschlüsse bedürfen mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Bei Bedarf können zu den Sitzungen Fachleute kooptiert werden, diese sind nicht stimmberechtigt.
3. Aufgaben
Der Fachbeirat berät den Leiter des Geburtenregisters in organisatorischen, fachlichen und wissenschaftlichen Fragestellungen und hat das Recht, vom Leiter des Geburtenregisters Auskünfte zu erhalten. Der Leiter des Geburtenregisters holt bei wesentlichen Fragen die Meinung des Beirates ein.
Der Fachbeirat erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der veröffentlicht wird.
Es obliegt dem Fachbeirat, Strategien für Durchführung, Verwertung und Publikation von Studien, für die Kommunikation mit den teilnehmenden Abteilungen und Krankenhäusern und dem österreichischen Geburtenregister, sowie für Medienarbeit zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.
Publikationen und Berichte des Geburtenregisters Tirol müssen vom Fachbeirat genehmigt werden. Dazu müssen dem Fachbeirat entsprechend ausführliche Studienprotokolle vorgelegt werden, die eine Entscheidung ermöglichen. Die Entscheidung wird nicht abhängig vom Ergebnis, sondern auf Basis der Studienprotokolle getroffen. Über die Freigabe muss abgestimmt werden. Ablehnungen müssen dem Antragsteller gegenüber begründet werden. Eine Statistik über genehmigte und abgelehnte Anträge sind in den Tätigkeitsbericht aufzunehmen. Dabei ist die Anonymität der Antragsteller sicherzustellen.
Ausschließlich der Fachbeirat ist zuständig für die Weitergabe von Informationen an Außenstehende, insbesondere an die Presse. Hierzu ist der Fachbeirat bei juristischen Unklarheiten auch berechtigt, die Hilfe der Rechtsabteilung der tirol kliniken beratend in Anspruch zu nehmen.
Bei dringenden Fällen hat der Vorsitzende das Recht, Entscheidungen direkt zu treffen.
Änderungen der Statuten bedürfen einer substantiellen Mehrheit und können vom Fachbeirat mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Statutenänderungen sind der tirol kliniken-Geschäftsleitung zur Kenntnis zu bringen und bedürfen des Einvernehmens zwischen Fachbeirat und tirol kliniken-Geschäftsleitung.
Die Statuten treten mit 1.4.2010 in Kraft und sind auf der Homepage des Geburtenregisters zu veröffentlichen.
Im GRÖ werden pseudonymisierte Daten verarbeitet. Der Datensicherheit und dem Datenschutz kommt im IET, und so auch im GRÖ, eine besondere Bedeutung zu. Alle Mitarbeiter sind in hohem Maße hinsichtlich Schutz der gespeicherten Daten sensibilisiert und angewiesen, den pseudonymisierten Patientendaten sowie den abteilungsbezogenen Daten eine höchste Schutzpriorität zu gewähren. Dies führt neben technischen Schutzmaßnahmen zu einem höchstmöglichen Grad an Datensicherheit.
Fragebögen, Auswertungsantrag, rechtliche Dokumente u.a. finden Sie im Downloadbereich des GRÖ.
ÖGGG - Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
ÖHG - Österreichisches Hebammengremium
ÖHG - Landesgeschäftsstelle Tirol
SQG - Sektorenübergreifende Qualität im Gesundheitswesen
AQUA-Institut - Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH
A-IQI - Ergebnisqualitätsmessung des BMG
Fruchtwasserpunktion
in der Schwangerschaft vor Geburtsbeginn
Beurteilung des klinischen Zustandes Neugeborener. Kategorisierung von Hautfarbe, Atmung, Reflexen, Herzschlag und Muskeltonus mit 0, 1 oder 2 Punkten 1, 5 und 10 Minuten nach der Geburt. Die Summenwerte (eine Zahl zwischen 0 und 10) zu diesen Zeitpunkten werden international zur Zustandsbeschreibung des Neugeborenen verwendet.
Punktion der Plazenta (Nachgeburt)
Generalisierter Krampfanfall in der Schwangerschaft, unter der Geburt oder im Wochenbett im Rahmen einer Präeklampsie.
Scheidendammschnitt
Die Perzentile ist eine statistische Größe, die als Vergleichsmaßstab verwendet wird, um einen bestimmten Wert einordnen zu können. Häufig werden als Grenzen der Norm die sogenannte 10- und 90%-Perzentile festgelegt, manchmal auch die 3- und 97%-Perzentile. Bei Kindern und Jugendlichen wird sie vor allem benutzt, um die Entwicklung von Körpergröße und Körpergewicht einzuschätzen. Ein 10%-Perzentil des Körpergewichts bei Kindern besagt, dass 90% der Kinder schwerer und 10% leichter sind, ein 90%-Perzentil, dass 90% leichter und 10% schwerer sind.
Gebärmutterentfernung
operative Eröffnung der Bauchhöhle
Vorzeitige medikamentöse Induktion der Ausreifung der kindlichen Lunge (meist mit einem Corticoidpräparat) in der Regel bis zur vollendeten 34. Schwangerschaftswoche.
Entnahme einer geringen Menge Blutes an der kindlichen Kopfhaut während der Geburt zum Zwecke der Untersuchung des aktuellen Säure-Basen-Haushaltes beim Kind mit Rückschlussmöglichkeiten auf die Sauerstoffversorgung. Nur bei Schädellagen möglich.
Erkrankungshäufigkeit
Sterblichkeitshäufigkeit
Geburt bis zum 28. Tag nach der Geburt
Schwangerschaft bis zum 7. Tag nach der Geburt
Leitungsanästhesie durch Injektion von Betäubungsmittel in den Raum zwischen Innenflächen des knöchernen Wirbelkanals und Rückenmarkshaut.
Spezielle nur in der Schwangerschaft auftretende Veränderung (Gestose, im Volksmund oft "Schwangerschaftsvergiftung" genannt), die sich klassisch durch Blutdruckerhöhung und Eiweißausscheidung im Harn bemerkbar macht, aber auch andere Varianten wie das sogenannte Hellp-Syndrom zeigt. Sie zeigt verschiedene Ausprägungsgrade und birgt teilweise bedeutsame Risiken für Mutter und Kind.
Leitungsanästhesie des Pudendusnerven beidseits durch Injektion von Betäubungsmittel in der Nähe des Sitzhöckers.
Sektio nach einer oder mehreren vorangegangenen Sektiones
Kaiserschnittentbindung
Schwere Entzündung, die sich auf den gesamten Organismus auswirkt (im Volksmund oft "Blutvergiftung" genannt)
Leitungsanästhesie durch Injektion von Betäubungsmittel in den mit Gehirnflüssigkeit gefüllten Rückenmarkssack (nicht in das Rückenmark)
Schwangerschaftswoche
während der Geburt
Wehenhemmung
vordere Hinterhauptshaltung
hintere Hinterhauptshaltung, Vorderhauptshaltung, Stirnhaltung, Gesichtshaltung, hoher Geradstand, tiefer Querstand, Scheitelbeineinstellung und sonstige regelwidrige Schädelhaltung
Marina Riedmann, Lic. Math. ist Leiterin des GRÖ und Data Scientist des GRÖ und verantwortlich für die Vollzähligkeit und Richtigkeit der Daten, sowie für unterstützende Tätigkeiten in Bezug auf Auswertungen und Berichterstellung im GRÖ.
Telefon: +43 (0)50 504-22317
E-Fax: +43 (0)50 504-67-22317
eMail: Marina Riedmann