Institut für klinische Epidemologie der Tirol Kliniken GmbH

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GRÖ - Geburtenregister Österreich

GRÖ - Geburtenregister Österreich


Willkommen auf den Webseiten des Geburtenregisters Österreich.


Inhaltsverzeichnis


Ziele, Aufgaben und Methoden
Historie
Auswertungen/ Jahresberichte
Organisation
Teilnehmende Abteilungen
Fachbeirat Österreich
Fachbeirat Tirol
Datensicherheit und Datenschutz
Download
Links
Glossar
Kontakt


Ziele, Aufgaben und Methoden


Ziele

Ziel ist es, einen qualitätsvollen Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Tiroler sowie der österreichischen Bevölkerung zu leisten, um die Versorgungsqualität zu erhöhen und die perinatale Mortalität und Morbidität zu senken. Das GRÖ stellt den Entscheidungs- und Leistungsträgern relevante und aussagekräftige Informationen über geburtshilfliche Ereignisse in österreichischen Krankenanstalten in anonymisierter und aggregierter Form auf Basis valider Zahlen zur Verfügung. Aus ihnen lassen sich Handlungsbedarfe, Qualitätssicherungsmaßnahmen bzw. Qualitätsverbesserungsprogramme ableiten bzw. evaluieren.

Aufgaben

Das GRÖ hat die Aufgaben

  • Daten geburtshilflicher Ereignisse in österreichischen Krankenanstalten zu sammeln
  • Die Daten mittels verschiedener Plausibilitätstests, Vergleichen mit Geburtenbüchern, Daten der Statistik Austria (perinatale Mortalität) zu validieren,
  • eine strukturierte Qualitätsverbesserung* durchzuführen,
  • in regelmäßigen Berichten die wesentlichen Daten über geburtshilfliche Ereignisse in Österreichischen Krankenanstalten vorzulegen,
  • epidemiologische Studien und Analysen auf dem Gebiet der Geburtshilfe durchzuführen.

*Strukturierte Qualitätsverbesserung:

Bei der strukturierten Qualitätsverbesserung handelt es sich um ein modernes und bewährtes Instrument zur Qualitätssicherung, das die jeweiligen Abteilungen bei der Einschätzung der Situation und gegebenenfalls im Erkennen von Verbesserungspotentialen unterstützt. In der strukturierten Qualitätsverbesserung wird festgestellt, welche Abteilungen bei mindestens zwei Qualitätsindikatoren Auffälligkeiten aufweisen. Die Qualitätsindikatoren werden vom Fachbeirat festgelegt und von ihm aktualisiert. Auffällige Abteilungen werden vom GRÖ um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Diese wird vom GRÖ anonymisiert dem Qualitätsgremium übermittelt, von diesem beurteilt und kommentiert und an das GRÖ retourniert. Das GRÖ leitet die Empfehlungen an die betreffenden Abteilungen weiter. Bedeutsam ist, dass das GRÖ als Drehscheibe der Kommunikation fungiert und alle Einzelergebnisse, Stellungnahmen und betroffenen Abteilungen nur dem GRÖ bekannt sind. Dies erzeugt ein Klima des Vertrauens, was sich positiv in Form von hoher Datenvollzähligkeit und -vollständigkeit sowie hoher Datenqualität auswirkt.

Ablaufschema der strukturierten Qualitätsverbesserung:

Methoden 

Die geburtshilflichen Abteilungen Österreichs dokumentieren regelmäßig die wichtigsten geburtshilflichen Daten, auf deren Sammlung sich der Fachbeirat geeinigt hat. Die Daten werden im GRÖ einer Validitätsprüfung unterzogen, die Vollzähligkeit mit den Geburtenbüchern geprüft und die perinatale Mortalität mit den Daten der Statistik Austria abgeglichen. Die qualitätsgeprüften Daten werden statistisch verarbeitet und analysiert. Den Abteilungen werden Auswertungen übermittelt, welche einen Vergleich der eigenen Ergebnisse mit jenen aller anderen Abteilungen erlaubt, wobei der Datenschutz selbstverständlich strengstens gewahrt wird (Musterauswertung).


Historie
 

Das GRÖ ist aus dem Geburtenregister Tirol, welches im Jahr 1996 gegründet wurde, hervorgegangen. Im Jahr 2004 wurde in Rücksprache und in Abstimmung mit der OEGGG das Geburtenregister Österreich initiiert und in diesem Rahmen erfolgte die Umbenennung des Geburtenregisters Tirol in Geburtenregister Österreich. Die Qualitätsansprüche sind in der Geburtshilfe besonders hoch und dort erzielte Ergebnisse sind ein wichtiger Indikator für die Qualität der Gesundheitsversorgung eines ganzen Landes. Die Teilnahme am GRÖ ist freiwillig. Umso mehr freut es uns, dass in den Jahren 2010 bis 2020 alle Krankenanstalten mit geburtshilflichen Abteilungen in Österreich teilgenommen und sich der freiwilligen Qualitätskontrolle durch das GRÖ unterzogen haben und seit dem Jahr 2020 nur eine Krankenanstalt auf die Teilnahme am GRÖ verzichtet. Die Anzahl der teilnehmenden Abteilungen hat sich sonst nur durch Zusammenlegungen von Standorten reduziert.


Auswertungen/ Jahresberichte
 

Das GRÖ veröffentlicht regelmäßig Jahresberichte und untersucht wissenschaftliche Fragestellungen zu verschiedenen Themen. Die teilnehmenden Abteilungen werden mit regelmäßigen Abteilungsauswertungen, welche der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen, informiert. Sie dienen dem Qualitätsvergleich, siehe Musterbeispiel im Downloadbereich. Zudem erstellt das GRÖ auf Wunsch Spezialauswertungen für die teilnehmenden Abteilungen. Spezialauswertungen müssen mit Hilfe eines Antragsformulars beim GRÖ beantragt werden und bedürfen bei gegebener Durchführbarkeit der Genehmigung des Fachbeirats. Alle Publikationen sind in der Publikationsliste des Instituts angeführt.

Folgende Auswertungen und Berichte werden regelmäßig erstellt:

  • Jahresbericht
  • Abteilungsauswertung
  • Auswertung der Qualitätsindikatoren (strukturierte Qualitätsverbesserung)
  • Mortalitätsauswertung
  • Spezielle Auswertungen – auf Anfrage

Wichtig:
Abteilungsspezifische Ergebnisse eines Krankenhauses werden nur der jeweiligen Abteilung des entsprechenden Krankenhauses zur Verfügung gestellt!

Die Interpretationen der Ergebnisse, Schlüsse daraus und eventuelle Maßnahmen obliegen ausschließlich der jeweiligen Abteilung
 

Jahresberichte

2022
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2022 (PDF-Datei)

2021
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2021 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2021 (PDF-Datei)

2020
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2020 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2020 (PDF-Datei)

2019
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2019 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2019 (PDF-Datei)

2018
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2018 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2018 (PDF-Datei)

2017
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2017 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2017 (PDF-Datei)

2016
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2016 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2016 (PDF-Datei)

2015
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2015 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2015 (PDF-Datei)

2014
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2014 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2014 (PDF-Datei)

2013
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2013 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2013 (PDF-Datei)

2012
Geburtenregister Österreich: Bericht Geburtsjahr 2012 (PDF-Datei)
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2012 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2012 (PDF-Datei)

2010-2011
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2010 (PDF-Datei)
GESPAG 2010/11 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2011 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2010 (PDF-Datei)

2008-2009
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2008/2009 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2009 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2008 (PDF-Datei)
GESPAG 2009 (PDF-Datei)

2006-2007
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2007 (PDF-Datei)
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2006 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2006/2007 (PDF-Datei)

2005
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2005 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2005 (PDF-Datei)

2004
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2004 (PDF-Datei)
Geburtenregister Steiermark Jahresbericht 2004 (PDF-Datei)

2001-2003
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2003 (PDF-Datei)
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2002 (PDF-Datei)
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2001 (PDF-Datei)

bis 2000
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 2000 (PDF-Datei)
Bericht über die Geburtshilfe in Tirol 1998/99 (PDF-Datei)


Organisation
 

Das GRÖ ist Teil des IET. Der Leiter des GRÖ ist verantwortlich für den Aufbau, für den laufenden Betrieb und für die Weiterentwicklung des GRÖ, sowie für unterstützende Tätigkeiten in Bezug auf Auswertungen und Berichterstellung im GRÖ. Fachlich sind ihm für die medizinische Dokumentation Mitarbeiter zugeteilt.

Jede geburtshilfliche Abteilung eines österreichischen Krankenhauses, die Geburten selbständig betreut, kann am GRÖ teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Jede teilnehmende geburtshilfliche Abteilung verpflichtet sich, die im Datensatz beschriebenen Informationen für jede Geburt an das GRÖ zu melden.

Der Leiter des IET bzw. der Leiter des GRÖ wird von einem wissenschaftlichen Fachbeirat beraten. Der Fachbeirat des GRÖ ist unmittelbares Beratungs-, Entscheidungs- und Aufsichtsorgan des GRÖ. Seine ersten Mitglieder wurden am 16.11.2005 auf Beschluss des OEGGG aus verschiedenen Bereichen festgelegt.

Datenfluss

Die Erhebung der Daten in den einzelnen geburtshilflichen Abteilungen erfolgt mit Hilfe einer speziellen Software. Es werden Programme verschiedener Anbieter verwendet. Die Daten werden vierteljährlich vom GRÖ bei den geburtshilflichen Abteilungen eingeholt und in einen gemeinsamen Datensatz eingespielt. Nach Überprüfung der Daten im GRÖ werden die Daten statistisch ausgewertet und analysiert. Unter Wahrung des Datenschutzes werden die Ergebnisse den jeweiligen Entscheidungsträgern rückgemeldet sowie in der strukturierten Qualitätsverbesserung Maßnahmen empfohlen.
 


Qualitätsprüfung

Die Daten werden nach folgenden Kriterien überprüft:

  • Vollzähligkeit (Vergleich mit Geburtenbüchern und bzgl. perinataler Mortalität Vergleich mit Statistik Austria)
  • Fehlerhafte Werte
  • Unplausible Werte


Teilnehmende Abteilungen
 

Die Teilnahme am GRÖ ist freiwillig. Umso mehr freut es uns, dass in den Jahren 2010 bis 2020 alle Krankenanstalten mit geburtshilflichen Abteilungen in Österreich teilgenommen und sich der freiwilligen Qualitätskontrolle durch das GRÖ unterzogen haben und seit dem Jahr 2020 nur eine Krankenanstalt auf die Teilnahme am GRÖ verzichtet.

Geburtenregisterversammlung:
Versammlung aller teilnehmenden Abteilungen und Hebammen

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Fachbeirat Österreich
 

Der wissenschaftliche Fachbeirat des GRÖ, der sich mindestens einmal im Jahr trifft, hat folgende Aufgaben:

  • Beratung des Leiters des IET und des Leiters des GRÖ in allen relevanten Fragen
  • Vorbereitung der strategischen Entscheidungen für das GRÖ
  • Stellungnahme zu allen aktuellen Fragestellungen, die das GRÖ betreffen

Der wissenschaftliche Fachbeirat spricht nur Empfehlungen aus; die Entscheidung über die Durchführung von Änderungen wird durch jede teilnehmende Abteilung eigenständig getroffen.

Derzeit sind folgende Personen im wissenschaftlichen Fachbeirat vertreten (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Heb. Gerlinde Feichtlbauer - Vertreterin Österr. Hebammengremium  
  • Univ.-Prof. Dr. Thorsten Fischer - Vertreter Universitätsklinik für Frauenheilkunde Salzburg 
  • Univ.-Prof. Dr. Herbert Fluhr, MHBA - Vertreter Universitätsklinik für Frauenheilkunde Graz  
  • Prim. Dr. Gottfried Hasenöhrl - Vertreter Oberösterreich/Salzburg 
  • OA. Dr. Kurt Heim – Koordinator des wissenschaftlichen Fachbeirats des Geburtenregisters Österreich 
  • Univ.-Prof. Dr. Hanns Helmer - Vertreter Universitätsklinik für Frauenheilkunde Wien und Vertreter der Perinatologischen Gesellschaft - Vorsitzender 
  • Prim. Univ.-Prof. Dr. Christian Kainz - Vertreter der Privatkrankenhäuser 
  • Prim.a Univ.-Prof.in MMag.a DDr.in Barbara Maier - Vertreterin Wien
  • Univ.-Prof. Dr. Christian Marth - Vertreter Universitätsklinik für Frauenheilkunde Innsbruck
  • DI Sabrina Neururer, PhD - Vertreterin Institut für klinische Epidemiologie 
  • Univ.-Prof. Dr. Peter Oppelt - Vertreter Kepler Uniklinikum Linz 
  • Prim.a Priv.-Doz.in Dr.in Gunda Pristauz-Telsnigg - Vertreterin Steiermark/Kärnten
  • Prim. Dr. Michael Rohde - Vertreter Tirol/Vorarlberg - Stellvertretender Vorsitzender des Fachbeirates  
  • Prim. Dr. Ingrid Steindl - Vertreterin Niederösterreich/Burgenland 
  • Univ.-Prof. Dr. Berndt Urlesberger – Vertreter Neonatologie  


Statuten des Fachbeirates
 

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Leiter/Leiterin, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter in gleicher Weise.

1. NAME

Fachbeirat Geburtenregister Österreich der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (OEGGG).

2. AUFGABEN UND ZWECK

  • Beratung des Leiters des Instituts für klinische Epidemiologie (IET) und des Leiters des Geburtenregisters Österreich (GRÖ) in allen relevanten Fragen inklusive strategischer Entscheidungen für das GRÖ
  • Förderung klinischer, wissenschaftlicher und organisatorischer Anliegen des GRÖ
  • Förderung einer vollständigen österreichweiten Datensammlung und geburtshilflichen Qualitätssicherung
  • Unterstützung der Zusammenführung der Daten aus verschiedenen Abteilungen und Bundesländern
  • Festlegung der Spielregeln für Datenauswertungen und Publikationen
  • Medizinisches Beratungsorgan für das GRÖ
  • Bestimmung der Qualitätsindikatoren für die strukturierte Qualitätsverbesserung
  • Festlegung der Auswertungsstrategie für die Gesamtgeburten
  • Kommunikation mit der deutschen Perinatalerhebung und internationalen Registern
  • Kommunikation mit den kooperierenden Fächern und Gesellschaften (v.a. Neonatologie, Anästhesie, Kinder)

3. MITTEL

Der Fachbeirat verfügt über keine eigenen Mittel. Finanzielle Aufwendungen wie z.B. Korrespondenzkosten werden vom GRÖ (aus den Beiträgen pro Geburt) getragen oder müssen vom Verursacher eingeworben werden. Die Korrespondenz erfolgt nach Möglichkeit per E-mail. Später ist daran gedacht, Mittel z.B. über eine Stiftung einzubringen.

4. ZUSAMMENSETZUNG

Aus folgenden Bereichen soll je ein Vertreter vom Vorstand der OEGGG nominiert sein:

  • Leitung des IET; sofern der Leiter des GRÖ nicht identisch mit dem Leiter des IET ist, ist der Leiter des GRÖ kooptiertes Mitglied des Fachbeirats ohne Stimme
  • Koordination Geburtenregisterfachbeirat
  • Vertretung Westen
  • Vertretung Süden
  • Vertretung Mitte
  • Vertretung Osten
  • Vertretung Wien
  • Vertretung Medizinuniversität Wien
  • Vertretung Medizinuniversität Graz
  • Vertretung Medizinuniversität Innsbruck
  • Vertretung Medizinuniversität Salzburg
  • Vertretung Medizinuniversität Linz
  • Vertretung der OEGGG
  • Vorsitz/Vertretung des Österr. Hebammengremiums
  • Vertretung Neonatologie
  • Vertretung Perinatologische Gesellschaft

Die Mitglieder des Fachbeirates wurden initial vom OEGGG-Vorstand ernannt. Mitglieder können ihre Mitgliedschaft im Fachbeirat zurücklegen. Bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Fachbeirat ist vom betreffenden Vertretungskreis ein neues Mitglied zu nominieren. Es ersetzt das bisherige Mitglied nach mehrheitlicher Zustimmung durch den Fachbeirat. Der Fachbeirat selbst kann mit Mehrheit dem OEGGG-Vorstand neue zusätzliche Mitglieder oder den Austausch von Mitgliedern vorschlagen.
Es besteht die Möglichkeit weitere nicht stimmberechtigte Personen einzuladen.

5. ORGANE

1. Vorsitzender
2. Stellvertreter des Vorsitzenden
3. Schriftführer

6. WAHL DES VORSITZENDEN, SEINES STELLVERTRETERS UND DES SCHRIFTFÜHRERS

Die Fachbeiräte wählen aus den Mitgliedern des Fachbeirats den Vorsitzenden, seine Stellvertretung und den Schriftführer durch einfache Stimmenmehrheit. Die Funktionsperiode dauert für jeden Funktionsträger 2 Jahre. Sie verlängert sich für jeden Funktionsträger automatisch um jeweils weitere 2 Jahre. Eine Neuwahl ist durchzuführen, wenn für die jeweilige Funktion von Fachbeiratsmitgliedern eine neuerliche Wahl begehrt wird oder der Funktionsträger seine Funktion zurücklegt.
Die Wahl kann digital - beispielsweise in einer Web-Konferenz oder per E-Mail-Voting mit persönlicher Webadresse (keine Funktionsadresse) - durchgeführt werden.

7. FACHBEIRATSSITZUNGEN

Der Fachbeirat trifft sich zumindest 1x im Jahr, v.a. im Rahmen der Jahrestagung der OEGGG. Die Beschlussfähigkeit besteht bei Anwesenheit (physisch oder digital) von mehr als der Hälfte der Mitglieder.

8. AUFGABEN DES FACHBEIRATES

  • Der Fachbeirat legt die Statuten des Fachbeirates auf Vorschlag des Vorsitzenden fest.
  • Änderungen der Statuten sind durch einfache Mehrheit der physisch oder digital anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Fachbeirates durchzuführen.
  • Der Fachbeirat berät den Leiter des Instituts für klinische Epidemiologie und den Leiter des GRÖ in organisatorischen, fachlichen und wissenschaftlichen Fragestellungen und hat das Recht, vom Geburtenregister Österreich in den wesentlichen Fragen Auskunft zu erhalten. Der Fachbeirat bzw. seine Vorsitzenden sind umgekehrt Ansprechpartner für den Leiter des Instituts für klinische Epidemiologie und für den Leiter des Geburtenregisters Österreich.
  • Die Fachbeiratsversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über alle strategischen Angelegenheiten betreffend das Geburtenregister Österreich.
  • Der Fachbeirat legt jährlich einen Tätigkeitsbericht vor; als Tätigkeitsbericht gilt auch der Jahresbericht des Geburtenregisters Österreich
  • Es obliegt dem Fachbeirat, Strategien für Durchführung, Verwertung und Publikation von Studien, für die Kommunikation mit den teilnehmenden Abteilungen und Krankenhäusern sowie für Medienarbeit zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.
  • Der Fachbeirat ist bei österreichweiten Themen zuständig für die Weitergabe von Informationen an Außenstehende, insbesondere die Presse/Medien. Eine Koordination von Landesaktivitäten mit dem Fachbeirat Österreich ist wünschenswert.
  • Der Fachbeirat ist durch Begutachtung mitverantwortlich für Publikationen und Empfehlungen aus dem Geburtenregister Österreich.
  • Der Fachbeirat entscheidet im Rahmen von Sitzungen oder per E-Mail-Voting über Anträge von Auswertungen, Studien dgl.
  • Bei Angelegenheiten, die Geburten außerhalb von Krankenhäusern (Hausgeburten, Praxisgeburten, Entbindungsheimgeburten dgl.) betreffen, muss die Vorsitzende des Österr. Hebammengremiums des Fachbeirats involviert werden und ggf. zustimmen.
  • Der Fachbeirat unterstützt die Vorsitzenden beim Review der Publikationen und den schriftlichen Stellungnahmen.
  • Der Fachbeirat berät den Leiter des Instituts für klinische Epidemiologie bzw. den Leiter des Geburtenregisters Österreich beim Jahresbericht.

9. VERTRETUNGEN

Fachbeiratsmitglieder können eine stimmberechtigte Vertretung zu den Treffen entsenden. Zum Nachweis muss ein vom vertretenen Fachbeiratsmitglied unterschriebenes Ermächtigungsschreiben vorgelegt werden (digital oder analog).

10. BEZIEHUNG ZU ANDEREN ARBEITSGEMEINSCHAFTEN UND GESELLSCHAFTEN

Die Beiziehung von Vertretern von anderen geburtshilflich-perinatologischen Arbeitsgemeinschaften und Gesellschaften ist anzustreben.
Auch Verbindungen zur deutschen Perinatalerhebung und nach Südtirol sollen auf- und ausgebaut werden.

11. AUFGABEN DES VORSITZENDEN

  • Trifft Entscheidungen über die Sitzungstermine.
  • Trifft Entscheidungen über die Tagesordnungen.
  • Bereitet die Abstimmungen vor.
  • Ist durch Begutachtung mitverantwortlich für Publikationen und Empfehlungen aus dem Geburtenregister Österreich und dem Fachbeirat.
  • Plant ggf. wissenschaftliche Veranstaltungen.
  • Kann zur Beratung spezieller Probleme besonders qualifizierte und/oder interessierte Kolleginnen und Kollegen heranziehen.
  • Vertritt im Auftrag des Fachbeirates dessen Interessen und die des Geburtenregisters Österreich, nach außen und auch gegenüber der OEGGG.
  • Überwacht die Einhaltung der Auswertespielregeln für Daten, Projektanträge, und Publikationen.
  • Einberufung des Fachbeirates mindestens einmal jährlich.
  • Baut die Kontakte zu anderen Gesellschaften auf.
  • Ist neben dem Leiter des Instituts für klinische Epidemiologie und dem Leiter des Geburtenregisters Österreich im Auftrag des Fachbeirates mitverantwortlich für den Jahresbericht des Geburtenregisters Österreich.
  • Organisation von Geburtenregisterversammlungen

12. SPIELREGELN FÜR AUSWERTUNGEN UND PUBLIKATIONEN

  • Diese Spielregeln betreffen nur die Krankenhausgeburten, für die sog. Hausgeburten (Geburten außerhalb eines Krankenhauses) sind die Hebammen im Rahmen des Hebammengremiums eigenständig verantwortlich und bestimmen dort über ev. Spielregeln und Auswertungen. Sonst vergl. auch Pkt.8 „Bei Angelegenheiten, die Geburten außerhalb von Krankenhäusern (Hausgeburten, Praxisgeburten, Entbindungsheimgeburten dgl.) betreffen, muss die Vorsitzende des Österr. Hebammengremiums des Fachbeirats involviert werden und ggf. zustimmen.“
  • Anträge auf Auswertungen mit Daten des Geburtenregisters Österreich können Ärzte und Hebammen aus teilnehmenden geburtshilflichen Abteilungen, Studenten der österreichischen Medizinischen Universitäten, letztere zum Zwecke von Dissertationen, und Studenten der Fachhochschulen für Hebammenausbildung stellen.
  • Die Anträge müssen an das Institut für klinische Epidemiologie gerichtet werden. Dieses prüft die Machbarkeit und wenn diese gegeben ist, wird der Antrag vom Institut für klinische Epidemiologie an den österreichischen Fachbeirat gesandt. Nur mit Zustimmung des Fachbeirats dürfen diese Auswertungen durchgeführt werden.
  • Die Anträge müssen folgende Informationen enthalten: Daten zum Antragsteller, Arbeitstitel, Rationale, Hypothese, Fragestellungen, Zielkriterien, Zeitplan, Autoren einer geplanten Publikation.
  • Über die Annahme der Anträge entscheidet der Geburtenregisterfachbeirat im Rahmen von Sitzungen oder per E-Mail-Voting. Beim E-Mail-Voting wird eine Frist von 2 Wochen zur Äußerung eingeräumt, Nichtäußerung in dieser Zeit gilt als Zustimmung. Es ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Anträge sollen an den Antragsteller innerhalb von 2 Monaten beantwortet sein.
  • Der Fachbeirat bzw. der Vorsitzende in Übereinstimmung mit seinem Stellvertreter, sollen auf Wunsch des Autors Publikationen im Sinne eines Reviews begutachten und eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
  • Die originalen Daten werden nicht an Dritte ausgegeben, weder in Papierform, noch in elektronischer Form, weder anonymisiert noch in Teilen.
  • Die Auswertungen erfolgen im Rahmen der Anträge vom Institut für Klinische Epidemiologie nach Maßgabe der IET-Ressourcen und des Auswertungsaufwands und ggf. auch gegen Bereitstellung von finanziellen Mitteln. Der genaue Umfang und die Definitionen der Auswertungen müssen vom Antragsteller möglichst präzise schriftlich an das Institut für Klinische Epidemiologie übermittelt werden. Ggf. wird ein mehrstufiger Auswertungsprozess vereinbart.


Fachbeirat Tirol
 

Der wissenschaftliche Fachbeirat des Geburtenregisters Tirol, der sich mindestens einmal im Jahr trifft, hat folgende Aufgaben:

  • Beratung des Leiters des Instituts für klinische Epidemiologie und des Leiters des Geburtenregisters Tirol in allen relevanten Fragen
  • Vorbereitung der strategischen Entscheidungen für das Geburtenregister Tirol
  • Stellungnahme zu allen aktuellen Fragestellungen, die das Geburtenregister Tirol betreffen

Der Fachbeirat spricht nur Empfehlungen aus; die Entscheidung über die Durchführung von Änderungen wird durch jede teilnehmende Abteilung eigenständig getroffen.

Derzeit sind folgende Personen im Fachbeirat vertreten (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Dr. Andreas Bachmann (Innsbruck), Vertreter der Sanatorien
  • Heb. Michaela Draschl (BKH St. Johann), Vertreterin des Hebammengremiums Tirol 
  • Heb. Anna Ertl (Frauenklinik Innsbruck) 
  • Prim. Univ.-Doz. Dr. Franz-Martin Fink (BKH St. Johann) 
  • Dr. Anita Luckner-Hornischer (Amtsärztin), Vertreterin der Tiroler Landesregierung 
  • Prim. Dr. Edgar Mark (BKH Zams), Fachbeirats-Vorsitzender 
  • DI Sabrina Neururer, PhD,  Vertreterin Institut für klinische Epidemiologie 
  • Prim. Dr. Gerald Pinzger (BKH Reutte) 
  • OA Dr. Angela Ramoni (Frauenklinik Innsbruck)  
  • Univ.-Prof. Dr. Rudolf Trawöger (Kinderklinik Innsbruck)  


Statuten des Fachbeirates
 

1. Mitglieder

Der Fachbeirat des Geburtenregisters Tirol setzt sich aus 10 Mitgliedern zusammen. Im Fachbeirat vertreten sind zwei Primarii der peripheren Krankenhäuser in Tirol, ein Vertreter der Frauenklinik Innsbruck, ein Vertreter der in Sanatorien mit einer geburtshilflichen Abteilung tätigen ärztlichen Geburtshelfer, eine Vertreterin des Hebammengremiums Tirol, eine Hebamme der Frauenklinik Innsbruck, ein Vertreter der Klinik für Neonatologie Innsbruck, ein Vertreter der Kinderabteilungen der peripheren Krankenhäuser in Tirol, ein Vertreter der Tiroler Landesregierung und der Leiter des Instituts für klinische Epidemiologie (IET) der tirol kliniken. Sofern der Leiter des Geburtenregisters nicht ident mit dem Leiter des IET ist, ist dieser automatisch kooptiertes Mitglied des Fachbeirats ohne Stimme.

Die Mitglieder des Fachbeirates werden für die Funktionsdauer von vier Jahren ernannt. Mitglieder können unter Angabe von Gründen Ihre Mitgliedschaft zurücklegen, in diesem Fall muss ein neues Mitglied von der jeweiligen Gruppe nominiert werden.

Der Fachbeirat wählt alle zwei Jahre einen Vorsitzenden aus dem Kreis der geburtshilflich tätigen Ärzte sowie einen Stellvertreter. Die Vorsitzperiode ist zwei Jahre, der Vorsitzende verbleibt dann noch ein weiteres Jahr im Beirat. Der Stellvertreter übernimmt dann den Vorsitz. Grundsätzlich ist eine Wiederwahl möglich.
 

2. Sitzungen

Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich, einberufen. Eine Entschädigung für die Sitzungsteilnahme gebührt nicht.

Der Fachbeirat ist bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Teilnehmer beschlussfähig.

Beschlüsse bedürfen mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Bei Bedarf können zu den Sitzungen Fachleute kooptiert werden, diese sind nicht stimmberechtigt.
 

3. Aufgaben

Der Fachbeirat berät den Leiter des Geburtenregisters in organisatorischen, fachlichen und wissenschaftlichen Fragestellungen und hat das Recht, vom Leiter des Geburtenregisters Auskünfte zu erhalten. Der Leiter des Geburtenregisters holt bei wesentlichen Fragen die Meinung des Beirates ein.

Der Fachbeirat erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der veröffentlicht wird.

Es obliegt dem Fachbeirat, Strategien für Durchführung, Verwertung und Publikation von Studien, für die Kommunikation mit den teilnehmenden Abteilungen und Krankenhäusern und dem österreichischen Geburtenregister, sowie für Medienarbeit zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.

Publikationen und Berichte des Geburtenregisters Tirol müssen vom Fachbeirat genehmigt werden. Dazu müssen dem Fachbeirat entsprechend ausführliche Studienprotokolle vorgelegt werden, die eine Entscheidung ermöglichen. Die Entscheidung wird nicht abhängig vom Ergebnis, sondern auf Basis der Studienprotokolle getroffen. Über die Freigabe muss abgestimmt werden. Ablehnungen müssen dem Antragsteller gegenüber begründet werden. Eine Statistik über genehmigte und abgelehnte Anträge sind in den Tätigkeitsbericht aufzunehmen. Dabei ist die Anonymität der Antragsteller sicherzustellen.

Ausschließlich der Fachbeirat ist zuständig für die Weitergabe von Informationen an Außenstehende, insbesondere an die Presse. Hierzu ist der Fachbeirat bei juristischen Unklarheiten auch berechtigt, die Hilfe der Rechtsabteilung der tirol kliniken beratend in Anspruch zu nehmen.

Bei dringenden Fällen hat der Vorsitzende das Recht, Entscheidungen direkt zu treffen.

Änderungen der Statuten bedürfen einer substantiellen Mehrheit und können vom Fachbeirat mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Statutenänderungen sind der tirol kliniken-Geschäftsleitung zur Kenntnis zu bringen und bedürfen des Einvernehmens zwischen Fachbeirat und tirol kliniken-Geschäftsleitung.

Die Statuten treten mit 1.4.2010 in Kraft und sind auf der Homepage des Geburtenregisters zu veröffentlichen.


Datensicherheit und Datenschutz


Im GRÖ werden pseudonymisierte Daten verarbeitet. Der Datensicherheit und dem Datenschutz kommt im IET, und so auch im GRÖ, eine besondere Bedeutung zu. Alle Mitarbeiter sind in hohem Maße hinsichtlich Schutz der gespeicherten Daten sensibilisiert und angewiesen, den pseudonymisierten Patientendaten sowie den abteilungsbezogenen Daten eine höchste Schutzpriorität zu gewähren. Dies führt neben technischen Schutzmaßnahmen zu einem höchstmöglichen Grad an Datensicherheit.


Download


Fragebögen, Auswertungsantrag, rechtliche Dokumente u.a. finden Sie im Downloadbereich des GRÖ.


Links
 

Tirol Kliniken GmbH

ÖGGG - Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

ÖHG - Österreichisches Hebammengremium

ÖHG - Landesgeschäftsstelle Tirol

SQG - Sektorenübergreifende Qualität im Gesundheitswesen

AQUA-Institut - Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH

A-IQI - Ergebnisqualitätsmessung des BMG

Statistik Austria


Glossar
 

Amniozentese

Fruchtwasserpunktion

antepartal

in der Schwangerschaft vor Geburtsbeginn

Apgar

Beurteilung des klinischen Zustandes Neugeborener. Kategorisierung von Hautfarbe, Atmung, Reflexen, Herzschlag und Muskeltonus mit 0, 1 oder 2 Punkten 1, 5 und 10 Minuten nach der Geburt. Die Summenwerte (eine Zahl zwischen 0 und 10) zu diesen Zeitpunkten werden international zur Zustandsbeschreibung des Neugeborenen verwendet.

Chorionzottenbiopsie

Punktion der Plazenta (Nachgeburt)

Eklampsie

Generalisierter Krampfanfall in der Schwangerschaft, unter der Geburt oder im Wochenbett im Rahmen einer Präeklampsie.

Episiotomie

Scheidendammschnitt

Gewichtsperzentile

Die Perzentile ist eine statistische Größe, die als Vergleichsmaßstab verwendet wird, um einen bestimmten Wert einordnen zu können. Häufig werden als Grenzen der Norm die sogenannte 10- und 90%-Perzentile festgelegt, manchmal auch die 3- und 97%-Perzentile. Bei Kindern und Jugendlichen wird sie vor allem benutzt, um die Entwicklung von Körpergröße und Körpergewicht einzuschätzen. Ein 10%-Perzentil des Körpergewichts bei Kindern besagt, dass 90% der Kinder schwerer und 10% leichter sind, ein 90%-Perzentil, dass 90% leichter und 10% schwerer sind.

Hysterektomie

Gebärmutterentfernung

Laparotomie

operative Eröffnung der Bauchhöhle

Lungenreifebehandlung

Vorzeitige medikamentöse Induktion der Ausreifung der kindlichen Lunge (meist mit einem Corticoidpräparat) in der Regel bis zur vollendeten 34. Schwangerschaftswoche.

Mikroblutuntersuchung (MBU)

Entnahme einer geringen Menge Blutes an der kindlichen Kopfhaut während der Geburt zum Zwecke der Untersuchung des aktuellen Säure-Basen-Haushaltes beim Kind mit Rückschlussmöglichkeiten auf die Sauerstoffversorgung. Nur bei Schädellagen möglich.

Morbidität

Erkrankungshäufigkeit

kindliche Mortalität (perinatal, neonatal)

Sterblichkeitshäufigkeit

neonatal

Geburt bis zum 28. Tag nach der Geburt

perinatal

Schwangerschaft bis zum 7. Tag nach der Geburt

Periduralanästhesie (PDA)

Leitungsanästhesie durch Injektion von Betäubungsmittel in den Raum zwischen Innenflächen des knöchernen Wirbelkanals und Rückenmarkshaut.

Präeklampsie

Spezielle nur in der Schwangerschaft auftretende Veränderung (Gestose, im Volksmund oft "Schwangerschaftsvergiftung" genannt), die sich klassisch durch Blutdruckerhöhung und Eiweißausscheidung im Harn bemerkbar macht, aber auch andere Varianten wie das sogenannte Hellp-Syndrom zeigt. Sie zeigt verschiedene Ausprägungsgrade und birgt teilweise bedeutsame Risiken für Mutter und Kind.

Pudendusanästhesie

Leitungsanästhesie des Pudendusnerven beidseits durch Injektion von Betäubungsmittel in der Nähe des Sitzhöckers.

Resektio

Sektio nach einer oder mehreren vorangegangenen Sektiones

Sektio

Kaiserschnittentbindung

Sepsis

Schwere Entzündung, die sich auf den gesamten Organismus auswirkt (im Volksmund oft "Blutvergiftung" genannt)

Spinalanästhesie (SPA)

Leitungsanästhesie durch Injektion von Betäubungsmittel in den mit Gehirnflüssigkeit gefüllten Rückenmarkssack (nicht in das Rückenmark)

SSW

Schwangerschaftswoche

subpartal

während der Geburt

Tokolyse

Wehenhemmung

regelrechte Schädellage

vordere Hinterhauptshaltung

regelwidrige Schädellage

hintere Hinterhauptshaltung, Vorderhauptshaltung, Stirnhaltung, Gesichtshaltung, hoher Geradstand, tiefer Querstand, Scheitelbeineinstellung und sonstige regelwidrige Schädelhaltung


Kontakt
 

Marina Riedmann, Lic. Math. ist Leiterin des GRÖ und Data Scientist des GRÖ und verantwortlich für die Vollzähligkeit und Richtigkeit der Daten, sowie für unterstützende Tätigkeiten in Bezug auf Auswertungen und Berichterstellung im GRÖ.

Telefon: +43 (0)50 504-22317
E-Fax: +43 (0)50 504-67-22317
eMail: Marina Riedmann


Mag. Hermann Leitner ist Pastleiter des GRÖ

Telefon: +43 (0)50 504-22318
E-Fax: +43 (0)50 504-67-22318
eMail: Hermann Leitner

 

Evelyn Schnegg ist für Sekretariatsarbeiten und medizinische Dokumentation im GRÖ zuständig.

 

Telefon: +43 (0)50 504-22351
E-Fax: +43 (0)50 504-67-22351
eMail: Evelyn Schnegg


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